Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Auftrags. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich und rechtsgültig bestätigt worden sind.

2. Offerten

Unsere Offerten sind freibleibend bis zur erfolgten schriftlichen Auftragsbestätigung. Offerten, die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, sind unverbindlich.

3. Preise

Die Richtpreise auf der Website und in der Offerte sind unverbindlich; es gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich rein netto. Sollten sich nach erfolgter Auftragsbestätigung – aber vor der vereinbarten Auslieferung – die Material- und/oder Produktionskosten verändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise für den entsprechenden Auftrag anzupassen.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Auftragsbestätigung schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.
Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik, Energie- und Rohstoffmangel oder ähnliche von uns nicht zu vertretende Risiken bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns von der vereinbarungsgemässen Erfüllung dieses Auftrages, ohne dass der Auftraggeber daraus irgendwelche Ansprüche gegen uns geltend machen kann.

5. Versand

Der Versand erfolgt ab unserem Haus und geht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Auftraggeber, gilt die Lieferung am Tag der Rechnungsstellung resp. Ausstellungsdatum des Lieferscheins als erfolgt, und sämtliche Gefahren gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über.

6. Urheber- oder Reproduktionsrechte

Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen übernimmt der Auftraggeber jede Haftung bei Verletzung allfälliger Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

7. Mengen- und Materialvorbehalte

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % werden als branchenüblich betrachtet. Die Fakturierung erfogt der tatsächlich gelieferten Anzahl entsprechend. Kleinere Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns ausdrücklich vor, und diese berechtigen nicht zu Preissenkungen.

8. Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständigen oder unrichtigen Lieferungen oder erkennbaren Mängeln müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich an uns erhoben werden.

9. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unerlaubte Skontoabzüge werden nachbelastet.

10. Geistiges Eigentum / Knowhow

Die Erarbeitung unserer Ideen-Konzepte erfordert Knowhow und zum Teil umfassende, zeitaufwändige Vorabklärungen. Sollten Sie unsere Ideen-Konzepte aufgrund unserer schriftlich erarbeiteten Vorschläge selbstständig, d.h. nicht über uns realisieren, so werden wir Ihnen eine Kostenbeteiligung von mindestenstens CH F 5’000.– und maximal CH F 20’000.– verrechnen. Allfällige Muster, Porti resp. Kurierkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Verpflichtungen ist ausschliesslich Zürich.